AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GeleeVital

§1 Geltungsbereich, Abgrenzung

Die nachfolgend geschilderten Bedingungen („Geschäftsbedingungen, AGB“) gelten für alle Arten der Zusammenarbeit mit der Fa. GeleeVital, ihres Zeichens Einzelunternehmung durch Herrn Heiko Ernst, Möhnestr. 5, 79238 Ehrenkirchen. Mögliche Arten der Zusammenarbeit können sein (Liste nicht abschließend):

  • Kauf von Produkten der Fa. GeleeVital
  • Lieferung
  • Bodenbearbeitung aller Art, z.B. Einbringung der Produkte, Bodenproben, etc.
  • Analyse & Beratung
  • usw.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche Zahlungsmodalitäten und -vorgänge. Die nachfolgend geschilderten Bedingungen gelten sowohl für Angebote, Aufträge und Zahlungen.

Die Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Geschäfte innerhalb Deutschlands und der EU, sowie auch außerhalb derer.

Die Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Geschäfte abgeschlossen mit dem Inhaber, sowie sämtlicher Bevollmächtigter und Erfüllungshelfer.

Die Geschäftsbedingungen gelten nicht für Kooperationstätigkeiten, für die ein separat gültiger Kooperationsvertrag ausgehandelt ist.

§2 Leistungsumfang

Sämtliche durch die Fa. GeleeVital ausgeführten Leistungen fallen in den Geltungsbereich dieser Bedingungen. Hierzu gehören:

  1. Produktherstellung
    Herstellung von individuellen Produktmischungen nach Bodenprobe und/oder Kundenwunsch
  2. Lagerung
    Lagerung von Roh- und Fertigmaterialien zur Auslieferung an den Kunden
  3. Lieferung
    Lieferung von fertig gemischten Produkten zum Kunden oder an einen vom Kunden benannten Ort durch die Fa. GeleeVital oder Dritte
  4. Vorbereitungshandlungen
    Entnahme von Bodenproben, Erstellung von passenden Nährstoffprofilen
  5. Bodenbearbeitung
    Einbringung der Produkte in den Boden des Kunden, durch den Kunden, mithilfe der GeleeVital-Maschine oder kundenspezifischer Maschinen
  6. Beratungsgespräche
    Beratung zu Produkten, Behandlungen, o.a. im Rahmen der Kaufberatung und weiterführenden Betreuung
  7. Servicehandlungen
    Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Zoll- und Lieferpapieren, Transportnachweisen, Produktinformationen, Rechnungen, Informationsmappe, etc.

 

§3 Lieferungen, Lagerhaltung

Die Bedingungen für Lieferung und Logistik gelten für alle vom Kunden bestellte, auszuliefernde Produkte. 

§3.1 Lieferungen

Vom Kunden bestellte Produkte werden durch die Fa. GeleeVital, ihren Bevollmächtigten, Erfüllungsgehilfen oder einen Drittdienstleister geliefert. Für die Lieferung trägt die jeweilig Ausführende die Verantwortung. 

Wird die Lieferung durch die Fa. GeleeVital direkt ausgeführt, so ist ein Lieferungsentgelt zu entrichten. Dieses richtet sich nach Aufwand und gefahrenen Kilometern.

Die Lieferung bzw. der Versand über einen Drittdienstleister erfolgt:

  1. erst nach vollständiger Bezahlung aller offener Rechnungen für Erstkunden
  2. erst nach anteiliger Bezahlung von 50% der offenen Rechnungen für Bestandskunden.

 

§3.2 Lagerhaltung

Vom Kunden bestellte Produkte werden kostenfrei für 7 Tage auf Lager genommen. Hierfür ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Mitteilung durch GeleeVital an den Kunden zur Fertigstellung des Produkts. Dies geschieht grundsätzlich schriftlich per Email. 

Ist ein Zeitpunkt durch die Fa. GeleeVital zugesagt, ab welchem sicher geliefert werden kann, so gelten die 7 Tage kostenfreie Lagerung ab dato. 

Ab Tag 8 werden für die Lagerung 5% Lagerzins berechnet. Berechnungsgrundlage ist der Bruttogegenstandswert der bestellten Produktmenge.

§4 Preise, Zahlungsmodalitäten, Mahnverfahren

§4.1 Preise

Die Fa. GeleeVital behält sich vor, die Preise ihrer Produkte nach bestimmten, internen Kriterien zu berechnen und auszuweisen. Eine komplette Offenlegung der Bepreisung ist betriebsintern und daher nicht möglich. Alle Preise werden dem Kunden netto, also exkl. landestypischer Mehrwertsteuer, kommuniziert. Auf alle Preise werden dem Kunden bei Rechnungsstellung die landestypische Mehrwertsteuer aufgerechnet. 

§4.2 Zahlungsmodalitäten

§4.2.1 Fristen

Für Erstkunden

Kauft ein Kunde zum ersten Mal bei der Fa. GeleeVital, so ist die Rechnungssumme sofort nach Auftragserteilung, also noch vor etwaiger Bestellung notwendiger Materialien, zu begleichen. Dieses Vorgehen entspricht der Zahlung per Vorkasse.

Für Bestandskunden

Sämtliche Rechnungen sind mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, sofern auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen. Das Rechnungsdatum entspricht dem Rechnungszustellungsdatum.

§4.2.2 Skonto, Rabatte und Abzüge

Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzüge zu bezahlen. Rabatte, Skonti und andere Sondervereinbarungen sind außerordentlich und nur anzuwenden, wenn separat auf der Rechnung ausgewiesen. 

Auch durch den mehrmaligen Rabatt, Skonto oder Abzug entsteht kein rechtlicher Anspruch auf Weiterführung dieser Praxis ab einem bestimmten Zeitpunkt.

§4.2.3 Rückerstattung, Storno

Rückerstattungen 

Entsteht ein Anlass zur Nachbesserung (s. §5), entsteht daraus kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Fa. GeleeVital behält sich vor, sämtliche Mängel zu beseitigen und Nacherfüllung zu leisten, wo sie angebracht und rechtens ist. 

Storno

Sollte der Kunde nach der Rechnungsstellung vom Vertrag zurücktreten und die Rechnung zurückweisen, stellt die Fa. GeleeVital eine Storno-Rechnung für die korrekte Buchführung aus. Hierfür entsteht, im Falle eines Vertragswiderrufs oder -rücktritts, ein pauschales Serviceentgelt von 50,00 EUR netto. Dieses ist durch den Kunden sofort und ohne Abzüge zu bezahlen. Er erhält hierfür keine neue Rechnung. Ein Vermerk zur Einhaltung der GoB findet sich entsprechend auf der Storno-Rechnung.

§4.3 Mahnverfahren

Bleibt der Kunde die Zahlung des Rechnungsbetrages über das Zahlungsziel hinaus schuldig, so leitet die Fa. GeleeVital binnen 7 Tagen folgende Mahnverfahrensschritte ein:

Zahlungsziel + 7 Tage: Zahlungserinnerung ohne Mahngebühren

Zahlungsziel + 21 Tage: 1. Mahnung mit 8,00 EUR Mahngebühren

Zahlungsziel + 35 Tage: 2. Mahnung mit 8,00 EUR Mahngebühren

Zahlungsziel + 49 Tage: 3. Mahnung mit 8,00 EUR Mahngebühren

Zahlungsziel + 63 Tage: Inkassoverfahren (Rechnung des Inkassounternehmens ist vom Schuldner zu begleichen)

§5 Gewährleistung, Haftung, Nacherfüllung

§5.1 Gewährleistung

Die Fa. GeleeVital gewährleistet eine gleichbleibend hohe Produktqualität und entnimmt hierzu zu jeder Produktherstellung Qualitätsproben zur Qualitätssicherung. 

Die Fa. GeleeVital übernimmt keine Gewährleistung für zu erwartende, ausbleibende oder anders ausfallende Ergebnisse beim Kunden.

Die Pflicht zur Gewährleistung gilt nur, wenn das Produkt eindeutig mangelhaft war. Entscheidender Zeitpunkt ist dabei der Gefahrenübergang von der Fa. GeleeVital zum Kunden. Hierbei ist durch den Kunden die Qualität des Produktes zu prüfen und dabei auf folgende Kriterien zu achten: 

  • Ist die Verpackung intakt?
  • Ist das Produkt trocken und ohne Mängel?
  • Ist das Produkt in seiner vorgesehenen Erscheinungsform geliefert?

Die Qualitätsprüfung durch den Kunden bei Lieferung ist durch diesen schriftlich zu dokumentieren. Hierfür genügt die Unterschrift auf den entsprechenden Lieferpapieren. 

§5.2 Haftung

Die Fa. GeleeVital, ihr Inhaber, sowie sämtliche Bevollmächtigte, übernimmt keine Haftung für die Anwendung ihrer Produkte durch den Kunden. Für die fachgerechte Nutzung der Produkte wird über eine Handlungsanweisung gesorgt. Für die fachgerechte Anwendung ist der Kunde selbst verantwortlich.

Die Haftung der Fa. GeleeVital, sowie ihres Inhabers, Bevollmächtigten und Erfüllungsgehilfen, ist beschränkt auf die Qualität des Produkts, sowie dessen Eigenschaften und nachgewiesene Wirkungen. Für sämtliche, individuell auftretende Wirkungen beim Kunden nach Einbringung und Einwirkzeit wird keine Haftung übernommen. Ebenso übernimmt die Fa. GeleeVital keine Haftung für zu erwartende oder etwaig ausbleibende Ergebnisse. Eine Leistungssteigerung kann nicht garantiert werden. 

Im Falle der Geltendmachung eines Schadens durch den Kunden gegenüber der Fa. GeleeVital ist dieser in der Nachweisverpflichtung der Haftung. Diese wird nur gewährt, sollte das Produkt beim Gefahrenübergang mangelhaft gewesen sein (s. §5.1). 

§5.3 Recht auf Nacherfüllung bei Sachmangel

Sollte ein Produkt einmal fehlerhaft bei der Lieferung sein und der Kunde dies glaubhaft nachweisen kann, behält sich die Fa. GeleeVital vor den Sachmangel durch Nacherfüllung zu beseitigen. Dies gilt v.a. bei Sachmangel am Produkt selbst. 

Ein Recht auf Nacherfüllung durch die Fa. GeleeVital für den Kunden besteht nicht, wenn der Gefahrenübergang bereits vollzogen wurde, d.h. der Kunde das Produkt erhalten und angenommen hat. 

Als gültige Nachweise gelten die Lieferpapiere, die vom Kunden bei Entgegennahme zu unterzeichnen sind. 

Für sämtliche Produkte behält sich die Fa. GeleeVital vor, kleine Proben zur Qualitätssicherung und solcherlei Streitfälle zurückzubehalten.

§6 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Produkte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fa. GeleeVital. 

§7 Salvatorische Klausel

Sollte einer der oben genannten Artikel unwirksam sein, so behalten die anderen Artikel ihre Gültigkeit. Ein ungültiger Artikel hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der restlichen Formulierung.

§8 Gültigkeitszeitraum

Die AGB erhalten ihre Gültigkeit ab dem 01.04.2023, spätestens jedoch mit der Bereitstellung durch Angebot, Auftrag, Rechnung oder Lieferung. 

§9 Zuständige Gerichtsbarkeit, Streitschlichtung, Aufsichtsbehörde

Zuständiges Gericht zur Streitschlichtung:

Gericht:
Amtsgericht Müllheim
Werderstraße 37
79379 Müllheim
https://www.amtsgericht-muellheim.justiz-bw.de

Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
D-79104 Freiburg im Breisgau
https://www.breisgau-hochschwarzwald.de